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Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe gem. § 48ff EStG

Mit Wirkung zum 01.01.2002 tritt das Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe in Kraft.
Gemäß § 48ff EStG sind Sie verpflichtet, einen Bauabzugssteuereinbehalt in Höhe von 15% der Gegenleistung vorzunehmen. Das heißt, dass sie lediglich 85% des Bruttorechnungsbetrags an den Lieferanten (OAS AG) bezahlen dürfen. 15% müssten an das zuständige Finanzamt abgeführt werden. Der Steuerabzug ist erstmals auf Gegenleistung (Zahlungen) anzuwenden, die nach dem 31.12.2001 erbracht werden.

Befreit von diesem Abzug sind Firmen, die eine Freistellungsbescheinigung (.PDF 327 KB) des zuständigen Finanzamts vorlegen.

Mit diesem Dokument sind Abzüge aufgrund der Bauabzugsbesteuerung an die OAS AG ausgeschlossen.