Glossar / Definitionen

Das OAS-ABC

Eichpflicht

Wägetechnik - Fahrzeugwaagen

Die Eichpflicht (Maß- und Eichgesetz) regelt in den § 7 bis § 57 das Eichwesen und beinhaltet die Eichpflicht von Messgeräten im amtlichen und rechtsgeschäftlichen Verkehr, im Gesundheits-, Sicherheits- und Verkehrswesen und für den Umweltschutz.

siehe auch:

arrow_back

Ihr Kontakt zu uns

Sie möchten mehr über die OAS AG erfahren, wünschen ein Angebot, haben eine Frage zu einem unserer Geschäftsbereiche oder benötigen Unterstützung bei Ihrer Hardware, Software oder Infrastruktur? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie!

Kontakt