Eichpflicht
- Wägetechnik - Fahrzeugwaagen
Die Eichpflicht (Maß- und Eichgesetz) regelt in den § 7 bis § 57 das Eichwesen und beinhaltet die Eichpflicht von Messgeräten im amtlichen und rechtsgeschäftlichen Verkehr, im Gesundheits-, Sicherheits- und Verkehrswesen und für den Umweltschutz.
siehe auch: