Professionelle Koordination &
Durchführung Ihrer Eichung
Vertrauen Sie dem Spezialisten der Wägetechnik
Die Eichpflicht von Messgeräten macht die Eichung einer Waage nach ihrem Einbau erforderlich. Die Eichfrist beginnt mit dem Tag des lnverkehrbringens bzw. der Eichung der Waage und erlischt mit dem Ende des Jahres, in welchem die Frist rechnerisch abläuft.
Die Konformitätsbewertung eines erstmalig auf dem deutschen Markt bereitgestellten, d.h. in Verkehr gebrachten Messgerätes, ersetzt grundsätzlich die frühere Ersteichung. Anstelle des zuständigen Eichamtes bestätigt eine vom Hersteller ausgewählte nationale Konformitätsbewertungsstelle die Richtlinienkonformität eines hergestellten Messgerätes mit einer Konformitätsbescheinigung. Damit unterstützt die Konformitätsbewertungsstelle den Hersteller, seinerseits eine obligatorische schriftliche Konformitätserklärung auszustellen.
Mit der Anerkennung des Qualitätsmanagementsystems sind wir berechtigt, an den von uns gefertigten und umgebauten Waagen Konformitätsbewertungen gemäß der eichrechtlichen Vorschriften und der auf den Namen von uns ausgestellten EG-Bauartzulassungen vorzunehmen.
Um Sie von der Überwachung der Eichfrist und aufwendiger Organisation der Eichung mit dem Eichamt zu entlasten, unterstützen wir gerne und koordinieren alle Abläufe von der Justage, über die Eichung und Abstimmung mit dem Eichamt für Sie.