Eichrecht
gehört zum Geschäftsbereich Wägetechnik.
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> Gesetzliche Grundlagen
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Was ist das Eichrecht?
Das Eichrecht umfasst verschiedene Gesetze und Anforderungen, die Messgeräte einhalten müssen. Diese Vorgaben dienen dazu, die Genauigkeit von Messgeräten sicherzustellen und Messabweichungen zu vermeiden. Ob Messgeräte die erforderlichen Vorgaben erfüllen und exakt arbeiten, wird bei der Eichung durch eine Eichbehörde überprüft. Gemäß Eichrecht dürfen Messgeräte wie Waagen oder Verbrauchszähler ausschließlich geeicht verwendet werden.
Besonders wichtig ist das Eichrecht in Bereichen wie Handel, Gesundheitswesen oder Energieversorgung. In der Produktion vermeiden eichrechtskonform geeichte Messgeräte Messabweichungen und stellen sicher, dass sich Rohstoffe und Waren korrekt erfassen, kontrollieren und gegenüber Kunden oder Lieferanten abrechnen lassen.
Gesetzliche Grundlagen
Das Eichrecht umfasst in Deutschland vor allem das Mess- und Eichgesetz (MessEG), die Mess- und Eichverordnung (MessEV) sowie EU-Richtlinien:
- Das Mess- und Eichgesetz stellt eine neue Fassung des Eichgesetzes dar, das bis 2014 gültig war. Es definiert unter anderem allgemeine Anforderungen an Messgeräte unterschiedlichster Art sowie das Verfahren zur Eichung.
- Die Mess- und Eichverordnung umfasst detaillierte Bestimmungen zur Eichung bestimmter Arten von Messgeräten. Außerdem legt die Verordnung Pflichten der Betreiber fest.
- EU-Richtlinien wie die Messgeräterichtlinie (MID) harmonisieren das Eichrecht in der Europäischen Union.
Welche Messgeräte unterliegen dem Eichrecht?
Welche Messgeräte dem Eichrecht unterliegen, regelt ebenfalls des Eichrecht. Gemäß Mess- und Eichgesetz sowie der Mess- und Eichverordnung besteht eine Eichpflicht insbesondere für alle Messgeräte, die im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwendet werden und deren Messergebnisse Grundlage für eine Abrechnung oder amtliche Feststellung sind.
Zu den messbaren Größen, die die Messgeräte erfassen, zählen beispielsweise:
- Mengen
- Gewichte
- Längen
- Volumina
- Energie
- Temperatur
Ausnahmen vom Eichrecht gelten für ausschließlich privat genutzte Messgeräte. Werden Messgeräte zur internen Kontrolle genutzt, unterliegen sie ebenfalls nicht dem Eichrecht.
Typische Messgeräte mit Eichpflicht sind unter anderem:
- Gas-, Wasser- und Wärmezähler
- Kraftstoffzapfsäulen
- Abgasmessgeräte
- Waagen für Fahrzeuge, Handel oder Laboranwendungen
Grundsätzlich gilt: Wer ein Messgerät im geschäftlichen Verkehr verwendet, ist für dessen Eichung zuständig. Eichungen müssen in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Bei Neugeräten kann die früher erforderliche Ersteichung durch eine Eichbehörde entfallen, wenn eine Konformitätsbewertung durch eine Konformitätsbewertungsstelle erfolgt.
Eichservice von OAS
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